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Reisepass (vorläufiger)

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In besonderen Einzelfällen kann ein "vorläufiger Reisepass" mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden (z.B. wenn der Passbewerber glaubhaft macht, sofort einen Pass zu benötigen und die Ausstellung des regulären Passes nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist). Zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses benötigen Sie zwei Lichtbilder!

Bei einer Einreise in die USA muss ein maschinenlesbarer vorläufiger Reisepass beantragt werden. Zur Beantragung eines maschinenlesbaren vorläufigen Reisepasses benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild.

Informationen zum "Reisepass" finden Sie hier ...

Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere ...

Haben Sie eines Ihrer Ausweispapiere verloren oder wurde es gestohlen? Teilen Sie dies bitte einem der Bürgerbüros mit. Sie können das schriftlich tun. Es empfiehlt sich jedoch in der Regel eine persönliche Vorsprache, da Sie sicherlich ein neues Ausweispapier beantragen wollen.

Formular:

In unserem angebotenen Formular-Bereich finden Sie ein Download-Formular zur Verlustanzeige der Ausweispapiere.
Das Formular kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Aus gesetzlichen Gründen ist eine Zusendung des Formulares per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.


Gebühren:
  • Bei Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses 26,00 Euro.
  • Bei Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses außerhalb der Dienstzeiten 52,00 Euro.

Die Gebühr ist unmittelbar bei Antragstellung zu zahlen!






 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.