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Schwerbehindertenausweis (Antrag/Verlängerung/Neuausstellung)

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Durch das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2007 sind die elf Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2008 aufgelöst worden; den Kreisen wurden unter anderem die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts übertragen.

Für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Siegen-Wittgenstein hat das zur Folge, dass sie ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 beim Pfeil externer Link Sozialamt der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein stellen müssen.

In Zusammenarbeit mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein können Sie in einem Pfeil interner Link Bürgerbüro Ihrer Wahl folgende Anliegen rund um Ihren Schwerbehindertenausweis erledigen:
  • Sie erhalten dort den Erst- bzw. Änderungsantrag für einen Schwerbehindertenausweis.
     
  • Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie dort vornehmen lassen.

Den Antrag auf Neuausstellung Ihres Schwerbehindertenausweises oder einen Änderungsantrag können Sie bei den Pfeil interner Link Behindertenbeauftragten der Stadt Siegen prüfen lassen, bevor er von dort zum Kreis weitergeleitet wird. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

Weitere Informationen siehe auch:

Pfeil interner Link Allgemeine Informationen zum Schwerbehindertenausweis

und

Pfeil interner Link Merkzeichen (Schwerbehindertenausweis).

Antrag stellen:

Pfeil externer Link Hier können Ihren Antrag auch online stellen ...





 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

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57072 Siegen
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