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Informationen
Formulare
- Bei Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr ist der Reisepass 6 Jahre gültig.
- Bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
Für Vielreisende gibt es einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Darin ist mehr Platz für Stempel usw.
In eiligen Fällen können Sie eine "Express-Ausstellung" des Reisepasses beantragen. Bei einer Beantragung bis 11.00 Uhr kann der Expresspass innerhalb von 72 Stunden (Wochenende nicht mitgerechnet) geliefert werden.
Wenn Sie Ihren neuen Reisepass abholen, müssen Sie den alten Reisepass vorlegen. Bei der Abholung des Passes können Sie sich auch durch Erteilung einer Vollmacht vertreten lassen.
Was wird benötigt?
Für die Antragstellung benötigen Sie:
- Ein aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme nach internationalem Standard. Siehe: Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei, Berlin).
- Ihren alten Reisepass - auch wenn dieser bereits seit geraumer Zeit abgelaufen ist oder
- Ihren Personalausweis.
- Die Vorlage Ihrer Geburts-/Abstammungsurkunde oder Heirats-/Eheurkunde wird empfohlen.
Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere
Haben Sie eines Ihrer Ausweispapiere verloren oder wurde es gestohlen? Teilen Sie dies bitte einem der Bürgerbüros mit. Sie können das schriftlich tun. Es empfiehlt sich jedoch in der Regel eine persönliche Vorsprache, da Sie sicherlich ein neues Ausweispapier beantragen wollen.
In unserem angebotenen Formular-Bereich finden Sie ein Formular zur Verlustanzeige der Ausweispapiere.
Das Formular kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Aus gesetzlichen Gründen ist eine Zusendung des Formulares per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.
Auslandsreisen
Auskünfte über die aktuellen Einreisebestimmungen (Reise- und Sicherheitshinweise) der verschiedenen Länder finden Sie auf den Internetseiten des
Auswärtigen Amtes.
Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige
Ein Reisepass mit Fingerabdrücken wird im Regelfall für Jugendliche ab 12 Jahren ausgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern wird für ein Kind ein Reisepass ausgestellt. Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke aufgenommen.
Das Kind muss - unabhängig vom Alter - bei der Beantragung des Reisepasses dabei sein.
Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache beider gesetzlicher Vertreter mit entsprechenden Ausweispapieren unerläßlich. Alleinerziehende Elternteile benötigen entweder den Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt. Der Vormund benötigt einen Vormundschaftsbeschluss vom Amtsgericht.
Gebühren
EU-Reisepass...
- bis zum 24. Lebensjahr (32 Seiten): 37,50 Euro
- bis zum 24. Lebensjahr (48 Seiten): 59,50 Euro
- ab dem 24. Lebensjahr (32 Seiten): 59,00 Euro
- ab dem 24. Lebensjahr (48 Seiten): 81,00 Euro
- bis zum 24. Lebensjahr (32 Seiten): 69,50 Euro
- bis zum 24. Lebensjahr (48 Seiten): 91,50 Euro
- ab dem 24. Lebensjahr (32 Seiten): 91,00 Euro
- ab dem 24. Lebensjahr (48 Seiten): 113,00 Euro
Die Bezahlung erfolgt bei Beantragung. Kartenzahlung ist möglich.

