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Kinderreisepass / Kinderausweis

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Der maschinenlesbare Kinderreisepass ist das Ausweisdokument für Kinder. Kinderreisepässe werden ab dem 01.11.2007 für eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt. Sie können einmal verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.Der Kinderreisepass wird - unabhängig vom Alter des Kindes - mit einem aktuellen Lichtbild ausgestellt bzw. verlängert.

Das Kind ist zur Ausstellung bzw. Verlängerung mitzubringen, um die Identität überprüfen zu können.

Kinderreisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.

Kinderreisepässe, die vor dem 01.11.2007 mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres ausgestellt wurden, können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.

Der bisherige bis zum 31.12.2005 ausgestellte "Kinderausweis" wird  nicht  mehr ausgestellt, verlängert oder geändert! Den Kinderreisepass können Sie mit einer Geburtsurkunde und einem aktuellen Passfoto unter Angabe der Größe und Augenfarbe (!) in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl beantragen bzw.  verlängern lassen.

Was wird benötigt?

 

  • Bisheriger Kinderausweis,
  • ein aktuelles Lichtbild (Passfoto) des Kindes, welches den neuen biometrischen Standard erfüllt [siehe Pfeil externer Link Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei, Berlin].
  • Die Vorlage der Geburts-/Abstammungsurkunde des Kindes wird empfohlen..

Das Kind muss - unabhängig vom Alter - bei der Beantragung des Kinderreisepasses dabei sein.

Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache beider gesetzlicher Vertreter mit entsprechenden Ausweispapieren unerläßlich. Alleinerziehende Elternteile benötigen entweder den Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt. Der Vormund benötigt einen Vormundschaftsbeschluss vom Amtsgericht.

Broschüre


Ebenfalls in unserem Formularbereich erhalten Sie die Broschüre "Alles Wissenswerte zum elektronischen Reisepass" des Pfeil externer Link Bundesministeriums des Innern.

Besonderheiten bei Beantragung eines Reisepasse für Minderjährige


Ein Pfeil interner Link Reisepass mit Fingerabdrücken wird im Regelfall für Jugendliche ab 12 Jahren ausgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern wird für ein Kind ein Reisepass ausgestellt. Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke aufgenommen.

Auskünfte über die aktuellen Einreisebestimmungen (Reise- und Sicherheitshinweise) der verschiedenen Länder finden Sie auf den Internetseiten des Pfeil externer Link Auswärtigen Amtes.

Bedingungen für Kinderreisedokumente bei der Einreise in die USA


Die US-Botschaft in Deutschland macht darauf aufmerksam, dass bei Kinderreisedokumenten ab dem 26. Oktober 2006 neue Bedingungen im Rahmen des "Visa-Waiver-Program“ (Visa-Verzichts-Programm) gelten.

Nach den zurzeit gültigen Einreisebestimmungen für die USA bestehen für Kinder nunmehr die folgenden Möglichkeiten:

  • Kinderreisepässe, die vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, können weiterhin für die visafreie Einreise in die USA genutzt werden.
     
  • Kinderreisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt werden, können für die Einreise in die USA nur genutzt werden, wenn zugleich ein Visum beantragt und erteilt wurde.
     
  • Eine visafreie Einreise in die USA ist nach wie vor möglich, wenn das Kind über einen regulären Pfeil interner Link Reisepass (also keinen Kinderreisepass oder vorläufigen Reisepass) verfügt. Diese regulären Reisepässe können auf Wunsch der Eltern für Kinder jeden Alters beantragt werden. Dies ist im Übrigen günstiger als ein USA-Visum. Auch reguläre Reisepässe, die Kindern vor dem 1. November 2005 ausgestellt wurden und noch keine biometrischen Daten im Chip enthalten, berechtigen zur visafreien Einreise.

Kinderausweise oder der Eintrag des Kindes im Reisepass der Eltern reichen dagegen nicht für die Einreise unter dem Visa-Waiver-Programm aus.

Das Visa-Waiver-Programm der USA erlaubt es den Bürgern der an diesem Programm teilnehmenden Staaten, für kürzere Aufenthalte ohne Visum in die USA einzureisen. Allerdings sind bestimmte Personengruppen nach wie vor gänzlich vom Visa-Waiver-Programm ausgenommen, beispielsweise Reisende, die länger als 90 Tage in den USA bleiben möchten oder zu Arbeits- bzw. Studienzwecken das Land aufsuchen. Für sie besteht grundsätzlich eine Visumpflicht. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen bietet das Auswärtige Amt.

Gebühren


Ausstellung eines Kinderreisepass: 13,00 Euro
Verlängerung eines Kinderreisepass: 6,00 Euro





 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

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Telefax: (0271) 21684
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