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Information für Studierende in Siegen (zur Hauptwohnsitz-Anmeldung)
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Mit Ihrer Wahl, in Siegen zu studieren, ist für Sie eine weitere Entscheidung verbunden: Wie melde ich mich richtig an? Ist Siegen mein Haupt- oder mein Nebenwohnsitz? Eine Frage, die Studierende zum Beginn eines Studiums oder bei einem Wechsel des Hochschulstandortes immer wieder beschäftigen und vor Probleme stellen kann.
Die nachstehenden Informationen sollen Ihnen daher bei Ihrer Anmeldung in Siegen eine Hilfestellung geben.
Wenn Sie in Siegen eine Wohnung oder ein Zimmer beziehen, ist damit zunächst eine allgemeine Meldepflicht innerhalb einer Woche nach dem Bezug verbunden.
Wenn die bisherige Wohnung aufgegeben wird...
und in Siegen künftig Ihre alleinige Wohnung ist, wird diese Ihre Hauptwohnung. Ihre
Anmeldung zum Wohnsitz können Sie bei einem
Bürgerbüro Ihrer Wahl vornehmen.
Wenn die bisherige Wohnung beibehalten wird...
unterscheidet das Meldegesetz zwischen Haupt- und Nebenwohnung... und regelt zugleich die mit mehrere Wohnungen oftmals verbundene Problematik der richtigen Anmeldung. Die Anmeldepflicht innerhalb einer Woche besteht auch bei der Nebenwohnung!
"Hauptwohnung" ist die vorwiegend benutzte Wohnung der/des Einwohnerin/Einwohners (§ 16 Absatz 2 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen).
"Nebenwohnung" (Zweitwohnsitz) ist jede weitere Wohnung der/des Einwohnerin/Einwohners (§ 16 Absatz 3 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen).
Für Studierende hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung von 1991 festgelegt, dass die Studierenden ihre vorwiegend benutzte Wohnung (Hauptwohnung) dort haben, wo sie sich während des Studiums im Laufe eines Zeitraumes von einem Jahr voraussichtlich überwiegend (also mehr als 6 Monate) aufhalten.
Für Verheiratete gilt eine besondere Wohnsitzregelung. Hauptwohnung des verheirateten Studierenden ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie, es sei denn, die/der Studierende lebt auf Dauer von ihrer/seiner Familie getrennt.
Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in Siegen anmelden, erstattet Ihnen die Stadt Siegen einmalig mit Beginn des Semesters die Kosten für das Semesterticket.
Sie legen einfach die Anmeldebestätigung des Bürgerbüros sowie Ihren Studentenausweis dem AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Siegen) vor und erhalten dort einen Verrechnungsscheck zur Auszahlung bei ihrer Bank oder Sparkasse.
Bürgerbüros Eiserfeld, Geisweid, Siegen und Weidenau der Stadt Siegen oder beim
Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Siegen.
Diese Information erhalten Sie auch als pdf-Dokument in unserem Formularbereich:
Information für Studierende in Siegen.
Informationen rund um das Studium an der Universität Siegen erhalten Sie hier ...
Die nachstehenden Informationen sollen Ihnen daher bei Ihrer Anmeldung in Siegen eine Hilfestellung geben.
Wenn Sie in Siegen eine Wohnung oder ein Zimmer beziehen, ist damit zunächst eine allgemeine Meldepflicht innerhalb einer Woche nach dem Bezug verbunden.
Wenn die bisherige Wohnung aufgegeben wird...
und in Siegen künftig Ihre alleinige Wohnung ist, wird diese Ihre Hauptwohnung. Ihre
Wenn die bisherige Wohnung beibehalten wird...
unterscheidet das Meldegesetz zwischen Haupt- und Nebenwohnung... und regelt zugleich die mit mehrere Wohnungen oftmals verbundene Problematik der richtigen Anmeldung. Die Anmeldepflicht innerhalb einer Woche besteht auch bei der Nebenwohnung!
"Hauptwohnung" ist die vorwiegend benutzte Wohnung der/des Einwohnerin/Einwohners (§ 16 Absatz 2 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen).
"Nebenwohnung" (Zweitwohnsitz) ist jede weitere Wohnung der/des Einwohnerin/Einwohners (§ 16 Absatz 3 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen).
Für Studierende hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung von 1991 festgelegt, dass die Studierenden ihre vorwiegend benutzte Wohnung (Hauptwohnung) dort haben, wo sie sich während des Studiums im Laufe eines Zeitraumes von einem Jahr voraussichtlich überwiegend (also mehr als 6 Monate) aufhalten.
Für Verheiratete gilt eine besondere Wohnsitzregelung. Hauptwohnung des verheirateten Studierenden ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie, es sei denn, die/der Studierende lebt auf Dauer von ihrer/seiner Familie getrennt.
Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in Siegen anmelden, erstattet Ihnen die Stadt Siegen einmalig mit Beginn des Semesters die Kosten für das Semesterticket.
Sie legen einfach die Anmeldebestätigung des Bürgerbüros sowie Ihren Studentenausweis dem AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Siegen) vor und erhalten dort einen Verrechnungsscheck zur Auszahlung bei ihrer Bank oder Sparkasse.
Weitere Informationen erhalten Sie in den
Diese Information erhalten Sie auch als pdf-Dokument in unserem Formularbereich:

