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Beglaubigungen
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Informationen
Beglaubigung eines Dokumentes:
Für die amtliche Beglaubigung eines Dokumentes sind das Original und die bereits gefertigte Fotokopie mitzubringen.
Das Bürgerbüro prüft zunächst, ob eine Beglaubigung der vorgelegten Schriftstücke zulässig ist.
Geburtsurkunden, Heiratsurkunden usw. dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden - hier ist beim jeweiligen Standesamt eine entsprechende Abschrift anzufordern.
Benötigen Sie eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde oder eine Abschrift aus dem Familienbuch?
Nähere Informationen hierzu sowie ein Anfordungsformular finden Sie gleich hier ...
Beglaubigung einer Unterschrift:
Für die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift ist es notwendig, dass Sie persönlich in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl vorsprechen und Ihren Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorlegen.
Gebühren:
Für die amtliche Beglaubigung eines Dokumentes sind das Original und die bereits gefertigte Fotokopie mitzubringen.
Das Bürgerbüro prüft zunächst, ob eine Beglaubigung der vorgelegten Schriftstücke zulässig ist.
Geburtsurkunden, Heiratsurkunden usw. dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden - hier ist beim jeweiligen Standesamt eine entsprechende Abschrift anzufordern.
Benötigen Sie eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde oder eine Abschrift aus dem Familienbuch?
Beglaubigung einer Unterschrift:
Für die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift ist es notwendig, dass Sie persönlich in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl vorsprechen und Ihren Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorlegen.
Gebühren:
- 2,00 Euro pro Dokument
- 2,00 Euro pro Unterschriftsbeglaubigung
- 2,00 Euro pro Fertigung einer Fotokopie zur Beglaubigung

