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Beglaubigungen

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Beglaubigung eines Dokumentes:
Für die amtliche Beglaubigung eines Dokumentes sind das Original und die bereits gefertigte Fotokopie mitzubringen.
Das Bürgerbüro prüft zunächst, ob eine Beglaubigung der vorgelegten Schriftstücke zulässig ist.

Geburtsurkunden, Heiratsurkunden usw. dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden - hier ist beim jeweiligen Standesamt eine entsprechende Abschrift anzufordern.

Benötigen Sie eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde oder eine Abschrift aus dem Familienbuch?
 Pfeil interner Link Nähere Informationen hierzu sowie ein Anfordungsformular finden Sie gleich hier  ...

Beglaubigung einer Unterschrift:

Für die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift ist es notwendig, dass Sie persönlich in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl vorsprechen und Ihren Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorlegen.


Gebühren:

  • 2,00 Euro pro Dokument
  • 2,00 Euro pro Unterschriftsbeglaubigung
  • 2,00 Euro pro Fertigung einer Fotokopie zur Beglaubigung






 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.