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Sondernutzungen

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Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch (fließender und ruhender Verkehr im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften) hinaus bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis der Stadt Siegen.

Zu den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen zählen insbesondere Straßencafés, Verkaufseinrichtungen sowie Werbe- und Informationsstände, aber auch Baustelleneinrichtungen.

Die gültige

pdf-DateiSatzung der Stadt Siegen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)

finden Sie gleich hier oder in unserem Formularservice im praktischen pdf-Format.


Gebühren:

Siehe Gebührentarif: Pfeil interner Link Satzung der Stadt Siegen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung).




 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.