Dienstleistungen A - Z
Sondernutzungen
Ansprechpartner/-in
Informationen
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch (fließender und ruhender Verkehr im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften) hinaus bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis der Stadt Siegen.
Zu den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen zählen insbesondere Straßencafés, Verkaufseinrichtungen sowie Werbe- und Informationsstände, aber auch Baustelleneinrichtungen.
Die gültige
Satzung der Stadt Siegen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
finden Sie gleich hier oder in unserem Formularservice im praktischen pdf-Format.
Gebühren:
Siehe Gebührentarif:
Satzung der Stadt Siegen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung).
Zu den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen zählen insbesondere Straßencafés, Verkaufseinrichtungen sowie Werbe- und Informationsstände, aber auch Baustelleneinrichtungen.
Die gültige
finden Sie gleich hier oder in unserem Formularservice im praktischen pdf-Format.
Gebühren:
Siehe Gebührentarif:

