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Messen, Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkte, Volksfeste

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Nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) können gewerbsmäßige Messen, Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkte sowie Volksfeste durch die Ordnungsbehörde festgesetzt werden.

Die Festsetzung führt zu den so genannten Marktprivilegien, d. h. Veranstalter, Aussteller, Anbieter und Besucher sind von bestimmten - zumeist gewerbe- und arbeitsrechtlichen - Beschränkungen freigestellt.

Der schriftlich (formlos) einzureichende Festsetzungsantrag muss mindestens folgende Angaben und Anlagen enthalten:

  • Bezeichnung der anzubietenden Ware.
  • Angabe des Termins und der Öffnungszeiten der Veranstaltung.
  • Bezeichnung des Veranstaltungsgeländes.
  • Angabe über voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Aussteller bzw. Anbieter (vorläufiges Teilnehmerverzeichnis).
  • Angabe der geltenden Teilnahmebedingungen für die Anbieter.
  • verbindlicher Nachweis der Räumlichkeiten (z. B. Mietvertrag). Anträge werden nur bearbeitet, wenn der verbindliche Nachweis der Räumlichkeiten (Mietvertrag, Platzzusage) vorliegt.
  • Polizeiliches Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Veranstalter und die mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Person (jeweils neueren Datums).
  • Gewerbeanmeldung.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes.
  • Handelsregisterauszug (bei GmbH).

Die Erlaubnisbehörde behält sich vor, ggf. zusätzliche Unterlagen (Lageplan, Grundrisszeichnungen) zu verlangen.

Für Spezial- und Jahrmärkte gilt insbesondere:
Um die einzelnen Markttermine rechtzeitig festlegen zu können, ist es zwingend erforderlich, bis spätestens 30.09. eines jeden Jahres (Posteingang) "Anträge auf Festsetzung von Märkten" mit den kompletten Unterlagen für das Folgejahr zu stellen.

Formular:
Das zum "Festsetzungsverfahren für Spezial- und Jahrmärkte" gültige Merkblatt finden Sie in unserem angebotenen Formular-Bereich oder gleich hier im praktischen pdf-Format:

pdf-Datei Spezial- und Jahrmärkte (Merkblatt für Festsetzungsverfahren).

Gebühren:
50,00 bis 2.300,00 Euro

 





 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

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57072 Siegen
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