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Gewerbemeldungen

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Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Das gleiche gilt, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit ändern, Ihren Betrieb verlegen oder aufgeben wollen. Auch für den Beginn, die Aufgabe und Änderung von Niederlassungen und unselbständigen Zweigstellen ist eine Anzeige erforderlich.
Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.

Die Gewerbemeldung kann persönlich bei der Ordnungsverwaltung der Stadt Siegen oder schriftlich per angebotenem Pfeil interner Link Formular (unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen) erfolgen.

Eine Zusendung per Telefax [Telefaxnummer (0271) 20534] ist ebenfalls zulässig.

Es ist auch möglich, sich bei diesem Vorgang vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei der Gewerbemeldestelle.

Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen, wie zum Beispiel Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

Formulare


Pfeil interner Link Interaktive Formulare für Ihre Gewerbean-, Gewerbeab- bzw. Gewerbeummeldung finden Sie gleich hier ...

Aus gesetzlichen Gründen sind Gewerbemeldungen per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.

Gewerbeabmeldung


Für die Gewerbeabmeldung müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Gewerbeanmeldung / Gewerbeummeldung


Für eine schriftliche Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung.

Bei ausländischen Gewerbetreibenden:

  • Kopie der für angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung.

Bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragene Firmen/Vereinen:

  • Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges oder ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag.

Wichtig ist zudem:

  • Bei einer GmbH & Co. KG wird der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt.

Bei ausländischen juristischen Personen:

  • Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache.

Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:

  • Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintragung.

Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:

  • Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.


Gebühren:

  • Gewerbeanmeldung: 20,00 Euro
  • Gewerbeummeldung: 20,00 Euro
  • Gewerbeabmeldung: gebührenfrei

Bei schriftlichen Gewerbeanmeldungen wird Ihnen der Betrag in Rechnung gestellt.






 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.