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Gewerbeangelegenheiten

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Grundsätzlich werden alle gewerberechtlichen Aufgaben - hauptsächlich Gewerbemeldungen und Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung und dem Gaststättengesetz - von der Gewerbebehörde wahrgenommen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldungen.
  • Gewerbeauskünfte.
  • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
  • Pfandleiher-Gewerbe.
  • Bewachungsunternehmen.
  • Versteigerer-Gewerbe.
  • Reisegewerbe.
  • Ausstellungen, Messen, Spezial- und Jahrmärkte, Volksfeste.
  • Wochenmärkte.
  • Gaststättenkonzessionen (Schankerlaubnisse).
  • Gestattungen (Ausschankgenehmigungen).
  • Ladenöffnungsgesetz (u. a. Verkaufsoffene Sonntage).
  • Sondernutzungen.
  • Glücksspielangelegenheiten (Spielhallen/-geräte, Lotterien, Sportwetten)

Arbeitsschutzrechtliche und Sicherheitsbelange von Gewerbebetrieben werden von der Pfeil externer Link Arbeitsschutzverwaltung der Bezirksregierung bearbeitet.

Für immissionsschutzrechtliche Angelegenheiten ist der Pfeil externer Link Fachservice "Bauen und Wohnen" des Kreises Siegen-Wittgenstein (Kommunalisierte Umweltverwaltung) zuständig.

In baurechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Pfeil interner Link Bauaufsichtsbehörde der Stadt Siegen. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pfeil interner Link Wirtschaftsförderung der Stadt Siegen für Beratungen und Hilfen rund um die Gewerbeausübung zur Verfügung.

Weitere Informationen siehe auch: Pfeil interner Link Gewerbemeldungen.





 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.