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Gaststättenkonzession (Schankerlaubnisse)

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Ein Gaststättengewerbe betreibt gemäß § 1 GastG, wer

  • Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
  • zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)

wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Der Betrieb einer Gaststätte ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Der dafür erforderliche Konzessionsantrag ist mindestens vier Wochen vor Betriebsbeginn zu stellen.


Um eine "Gaststättenkonzession" zu beantragen, kontaktieren Sie bitte eine/n unserer oben genannten Ansprechpartner/-innen.


Gebühren:

Konzessionsgebühr
450,00 Euro

Ausstellung einer vorläufigen Erlaubnis
25,00 Euro




 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.