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Gaststättenkonzession (Schankerlaubnisse)
Ansprechpartner/-in
Informationen
Ein Gaststättengewerbe betreibt gemäß § 1 GastG, wer
Gebühren:
Konzessionsgebühr
450,00 Euro
Ausstellung einer vorläufigen Erlaubnis
25,00 Euro
- Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Der Betrieb einer Gaststätte ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Der dafür erforderliche Konzessionsantrag ist mindestens vier Wochen vor Betriebsbeginn zu stellen.
Um eine "Gaststättenkonzession" zu beantragen, kontaktieren Sie bitte eine/n unserer oben genannten Ansprechpartner/-innen.
Gebühren:
Konzessionsgebühr
450,00 Euro
Ausstellung einer vorläufigen Erlaubnis
25,00 Euro

