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Ausschankgenehmigung
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Formulare
Zum Ausschenken von Getränken oder zur Verabreichung von Speisen bei kurzfristigen besonderen Anlässen (zum Beispiel Schützenfeste, Straßen- und Vereinsfeste) ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz erforderlich.
Die Erlaubnis sollte möglichst mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.
Formular:
Die "Gestattung" können Sie entweder auf dem schriftlichen Wege mit den angebotenen Download-Formular (siehe Formular-Bereich) oder persönlich beantragen.
Hinweis:
Aus gesetzlichen Gründen ist eine Zusendung des Formulares per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.
Gebühren:
25,00 Euro
10,00 Euro für gemeinnützige Vereine
Die Erlaubnis sollte möglichst mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.
Formular:
Die "Gestattung" können Sie entweder auf dem schriftlichen Wege mit den angebotenen Download-Formular (siehe Formular-Bereich) oder persönlich beantragen.
Hinweis:
Aus gesetzlichen Gründen ist eine Zusendung des Formulares per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.
Gebühren:
25,00 Euro
10,00 Euro für gemeinnützige Vereine

