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Schiedsamtsangelegenheiten

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Das Stadtgebiet Siegen ist eingeteilt in neun Schiedsamtsbezirke, in denen jeweils eine Schiedsperson ehrenamtlich tätig ist.

Sachliche Zuständigkeit:
Die Schiedspersonen führen das Schlichtungsverfahren in zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten (zum Beispiel: nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten) und strafrechtlichen Privatklageverfahren (zum Beispiel: Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung) durch.

Örtliche Zuständigkeit:
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson örtlich zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.


Gebühren:


Schiedsamtsgebühren können bei den Schiedspersonen erfragt werden.


Pfeil interner Link Mehr Informationen zu den Schiedsamtsbezirken und Schiedsamtspersonen erhalten Sie hier ...



 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.