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Schiedsamtsangelegenheiten
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Informationen
Das Stadtgebiet Siegen ist eingeteilt in neun Schiedsamtsbezirke, in denen jeweils eine Schiedsperson ehrenamtlich tätig ist.
Sachliche Zuständigkeit:
Die Schiedspersonen führen das Schlichtungsverfahren in zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten (zum Beispiel: nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten) und strafrechtlichen Privatklageverfahren (zum Beispiel: Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung) durch.
Örtliche Zuständigkeit:
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson örtlich zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.
Gebühren:
Schiedsamtsgebühren können bei den Schiedspersonen erfragt werden.
Mehr Informationen zu den Schiedsamtsbezirken und Schiedsamtspersonen erhalten Sie hier ...
Sachliche Zuständigkeit:
Die Schiedspersonen führen das Schlichtungsverfahren in zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten (zum Beispiel: nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten) und strafrechtlichen Privatklageverfahren (zum Beispiel: Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung) durch.
Örtliche Zuständigkeit:
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson örtlich zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.
Gebühren:
Schiedsamtsgebühren können bei den Schiedspersonen erfragt werden.

