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Siegener Ausweis

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Wer kann einen Siegener Ausweis beantragen?
Personen, die in Siegen ihren Hauptwohnsitz haben und die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen, das heißt über ein geringes Einkommen verfügen.

Wo gibt es welche Vergünstigungen für Inhaber des Siegener Ausweises?
Alle Vergünstigungen können dem nachfolgendem Dokument entnommen werden:
pdf-DokumentInformationen zum Siegener Ausweis.

Wer stellt den Siegener Ausweis aus? Wer ist für eine Verlängerung zuständig?
Der Siegener Ausweis wird von der Stadt Siegen, Fachbereich 5 ▪ Soziales, Familien, Jugend, Wohnen, Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen, ausgestellt oder gegebenenfalls verlängert.

Personen, die Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen und sonstige anspruchsberechtigte Personen mit geringem Einkommen wenden sich bitte an oben angegebene Ansprechpartnerin.
Die zur Beantragung notwendigen Unterlagen sollten vorher telefonisch erfragt werden.

Personen die Grundsicherung beziehen wenden sich bitte an die Pfeil interner Link Abteilung 5/1 • Soziale Leistungen entsprechend den Zuständigkeiten der Grundsicherungssachbearbeitung.

Asylbewerber und Flüchtlinge wenden sich bitte an die Pfeil interner Link Abteilung 5/1 • Soziale Leistungen entsprechend den Zuständigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Informationen über weitere Hilfen - unabhängig vom Siegener Ausweis - erhalten Sie beim Pfeil externer Link Siegener Bündnis für Familie.





 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.