Dienstleistungen A - Z
Ansprechpartner/-in
Informationen
Formulare
Der Beitrag richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern. Die Höhe des Betrages ist abhängig von der Art der Betreuung (25, 35 oder 45 Wochenstunden).
Der Beitrag entfällt, wenn
- das Jahreseinkommen unter 30.000,00 beträgt.
- drei oder mehr Kinder einer Familie nebeneinander in einer Tageseinrichtung, Tagespflege oder Offenen Ganztagsgrundschule in Siegen betreut werden.
Elternbeitragstabelle
Wenn die Tageseinrichtung eine Mahlzeit für ihr Kind anbietet, kann sie hierfür einen zusätzlichen Beitrag erheben. Bitte beachten Sie auch, dass die Stadt Siegen bei einem Jahreseinkommen bis 30.000,00 Euro die Kosten für eine warme Mittagsmahlzeit übernehmen kann.
Sprechen Sie hierzu bitte die Leitung Ihrer Tageseinrichtung an.
Gern und individuell informieren Sie unsere oben angegebenen Ansprechpartner/innen über die in Frage kommenden Beiträge!
Was kostet eine Kinderbetreuung?
Informationen zu den Kosten einer Kinderbetreuung können Sie der nachstehenden Beitragstabelle entnehmen:
Elternbeitragstabelle zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und in Kindertagespflege ab
1. August 2009.
Hinweis: Kinderbetreuungskosten sind steuerlich absetzbar. Weitere Informationen erhalten Sie beim
Siegener Bündnis für Familie.
Die "Kostenbeitragstabelle Kindertageseinrichtungen (Eckwerte)" sowie die "Kostenbeitragstabelle Kindertagespflege" finden Sie in der
Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Weitere Informationen siehe auch:
Familienbüro der Stadt Siegen.
Kindertageseinrichtung/Kindertageseinrichtungen.
Städtische Kindertageseinrichtung Gläserstraße.

