Wohnbauvorhaben nach dem "Bau-Turbo"

Ziel des “Bau-Turbos” ist es, die Umsetzung von dringend benötigtem Wohnraum durch den Verzicht auf Bebauungsplanverfahren zu beschleunigen. Voraussetzung ist die Zustimmung gemäß § 36a BauGB der Universitätsstadt Siegen, die damit weiterhin ihre strategische Ausrichtung hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung steuern kann. 

Für die Anwendung des Bau-Turbos hat der Rat der Stadt Siegen einen Grundsatzbeschluss gefasst. In diesem werden die Leitlinien zur Vorgehensweise dargelegt - das sogenannte "Siegener Verfahren". Hiernach ist für die Zustimmung gemäß § 36a BauGB obligatorisch, dass die Bauherrenschaft eine Bauverpflichtung mit Umsetzungsfrist zusichert, die per städtebaulichem Vertrag verbindlich geregelt wird. Dadurch wird der Genehmigungsprozess für Wohnbauvorhaben aufgrund der Entbehrlichkeit eines Bebauungsplans beschleunigt. Gleichzeitig können qualitative Anforderungen einer nachhaltigen und verträglichen Stadtentwicklung eingefordert werden. 

So sollen sich Vorhaben auch gestalterisch an den für Siegen typischen Qualitäten und Planungszielen orientieren und neben der Wohnraumschaffung auch zu einer Aufwertung des städtebaulichen Kontextes führen. 

Bei der Umsetzung von Wohnbauvorhaben nach dem Siegener Verfahren wird zwischen kleineren (mit geringer städtebaulicher Wirkung) und größeren Vorhaben (mit mittlerer bis hoher städtebaulicher Wirkung) unterschieden:


Private Bauherrinnen und Bauherren oder Architektinnen und Architekten, die beispielsweise ein einzelnes Grundstück mit einem Einfamilienhaus bebauen möchten, nehmen wie gewohnt Kontakt mit der Servicestelle Bauberatung auf. Diese prüft, wenn das Wohnbauvorhaben das bestehende Planungsrecht nicht einhalten sollte, ob eine grundsätzliche Umsetzung über die neuen Regelungen denkbar ist und leitet eine verwaltungsinterne Vorberatung ein. 

Erst in einem zweiten Schritt sollte der Bauantrag oder die Bauvoranfrage bei der Bauaufsicht formell eingereicht werden. Die Bauaufsicht prüft neben den formellen Anforderungen auch die Anwendung des Bau-Turbos. Sofern diese möglich ist, nimmt die Arbeitsgruppe Stadtplanung Kontakt mit der Bauherrin bzw. dem Bauherrn auf, um die Zustimmungserklärung zum Siegener Verfahren einzuholen. 

Anschließend kann das Vorhaben innerhalb der Verwaltung koordiniert bearbeitet werden. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die fachlichen Auswirkungen des Vorhabens gebündelt bewertet und mit den städtischen Entwicklungszielen abgeglichen. Hiernach wird der verbindliche städtebauliche Vertrag mit der Bauherrin bzw. dem Bauherrn geschlossen. Auf dieser Grundlage kann eine Zustimmung nach § 36a BauGB innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von drei Monaten gewährleistet werden. 


Bei größeren Bauentwicklungen durch Bauträgerinnen bzw. Bauträger und Projektentwicklerinnen bzw. Projektentwickler mit mehreren Gebäuden, insbesondere Mehrfamilienhäusern, ist die Arbeitsgruppe Stadtplanung frühzeitig zu kontaktieren. Denn eine größere Planung bedarf einer längeren Prüfungs- und Abstimmungsphase. Die Bearbeitung einer unabgestimmten Planung innerhalb der gesetzlichen Frist kann ansonsten nicht gewährleistet werden. Der formelle Weg sollte daher erst eingeleitet werden, wenn die allgemeinen Rahmenbedingungen und städtischen Anforderungen geklärt sind. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil der Ausschuss für Bau und Stadtentwicklung und/oder der Rat der Universitätsstadt Siegen abschließend über die Zustimmung entscheidet.

Kontakt

Stadt Siegen
Abteilung Bauaufsicht
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: 0271 404-3281
E-Mail: bauaufsicht@​siegen.de